Geld-Neuheiten: Was sich Anfang 2018 geändert hat | |||||||
Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe guter Vorsätze. Mit dem Jahreswechsel treten auch viele gesetzliche Neuerungen in Kraft. Was sich 2018 für Anleger, Bankkunden und Sparer ändert: Am besten lesen Sie selbst: . | |||||||
Kreditkarten-Zahlungen | Bei Buchungen von Hotels (mehr Hoteltipps und Hotelsterne) oder Einkäufen im Internet dürfen Händler künftig keine Kreditkarten-Gebühren mehr verlangen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdienste-Richtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Untersagt sind auch Zusatzgebühren bei Überweisungen und Lastschrift-Verfahren im Euro-Zahlungsverkehrs-Raum SEPA. Bislang war nur vorgeschrieben, dass beim Online-Shopping mindestens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne Zusatzkosten angeboten werden muss. Außerdem ändern sich mit dem Jahreswechsel die Regeln für Autovermieter, die einen Betrag auf der Kreditkarte blockieren wollen, um für mögliche Schäden abgesichert zu sein. Künftig müssen sie den Kreditkarten-Besitzer im Vorfeld schriftlich um seine Einwilligung für ein solches Vorgehen bitten. | ||||||
Karten-Missbrauch | Ab diesem Monat haften Kunden bei einem Missbrauch der Bank- oder Geldkarte (siehe Bezahltipps) nur noch mit einem Betrag von 50 Euro. Vorher lag die Haftungs-Grenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverband. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz müssen Kunden allerdings weiterhin unbeschränkt für Schäden aufkommen. | ||||||
Riester-Sparer | Die Grundzulage für Riester-Verträge (siehe Vorsorgetipps) steigt 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, erklärt das Bundesfinanz-Ministerium. Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer 300 Euro pro Jahr, für davor geborene Kinder 185 Euro. Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen Sparer mindestens 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens (maximal 2100 Euro) in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Die Zulagen werden dabei eingerechnet. Außerdem werden ab diesem Jahr einmalige Jahres-Auszahlungen ermäßigt besteuert, Einmal-Auszahlungen sind grundsätzlich dann möglich, wenn der monatliche Riester-Rentenanspruch sonst nur sehr gering wäre. | ||||||
Investment-Fonds | Bisher mussten in Deutschland zugelassene Fonds (siehe Anlagetipps) auf Erträge wie Mieten, Dividenden sowie auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien keine Steuern zahlen. Das ändert sich jetzt. Künftig gilt für die Fonds ein Körperschafts-Steuersatz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Nur reine Rentenfonds sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Um eine Doppel-Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Je nach Fondstyp gelten unterschiedliche Sätze: 15 Prozent der Ausschüttungen sind bei Mischfonds steuerfrei, 30 Prozent bei Aktienfonds, 60 Prozent bei Immobilienfonds und 80 Prozent bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien. | ||||||
Wertpapier-Handel | Wertpapierkäufer (siehe Anleihetipps) haben künftig Anspruch auf genaue Angaben zu den Kosten eines Finanzprodukts. Zudem sind Bankberater zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapier-Geschäften, die per Telefon geführt werden, aufgezeichnet werden müssen. Um ihre Kunden über alle anstehenden Änderungen zu informieren, versenden Banken zurzeit aktualisierte Kunden-Informationen. | ||||||
Restschuld-Versicherung | Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuld-Versicherung verkauft. Die Kosten für die Versicherung machen den Kredit aber oft teuer. Häufig entsteht zudem der Eindruck, dass der Kredit ohne diesen Abschluss gar nicht zu bekommen ist, erklärt die Verbraucher-Zentrale. Seit Anfang des Jahres müssen Kunden deshalb darauf hingewiesen werden, dass der Abschluss der Versicherung auch separat möglich ist. Darüber hinaus wird das Widerrufsrecht ausgeweitet: Eine Woche nach seiner Vertrags-Unterschrift muss der Kunde vom Versicherer erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden. | ||||||
Steuer-Erklärung | Mit der Steuer-Erklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Neuerdings kann der Fiskus die Unterlagen im Nachhinein anfordern - zum Beispiel Spenden-Quittungen oder Nachweise über haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Vorlage kann das Finanzamt bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steirerbescheids verlangen. So lange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Außerdem steigen die steuerlich absetzbaren Beträge für beruflich genutzte Gegenstände. Bisher galt hier eine Grenze von 410 Euro, erklärt der Bund der Steuerzahler. Teurere Arbeitsmittel mussten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab Januar 2018 können Gegenstände bis zu einen Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommenssteuer-Erklärung geltend gemacht werden. | ||||||
(aus: Lübecker Nachrichten, 04.01.2018, von Falk Zielke) | |||||||