Sicherheit der Geldanlagen
Freiwillige Instituts-Sicherung
Die Kreditinstitute selbst sind geschützt. Drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten werden abgewendet, Not leidende Institute finanziell gestützt und ggf. mit anderen leistungsfähigen zusammen gelegt. Ein Entschädigungsfall wird vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt.
Gestzliche Einlagen-Sicherung
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstituts wird dieses geschlossen und abgewickelt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben Sie als Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung innerhalb von sieben Tagen von 100 % der Einlagen je Institut und Kunde bis max. 100.000 Euro (für Gemeinschaftskonten von Eheleuten das Doppelte, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro), und zwar nur für Einlagen von Banken mit Sitz in der Europäischen Union. Maßgeblich ist das EinSiG (Einlagen-Sicherungs-Gesetz).
Bildname
Sparkassen/Landesbanken
a) Regionale Sparkassen-Stützungsfonds
b) Sicherungsreserve der Landesbanken (DSGV)
c) Sicherungsfonds der LBSn (DSGV)
mit überregionalem Ausgleich im Haftungsverbund

Sparkassen/Landesbanken
Haftungsverbund ist anerkannt nach EinSiG.
Anschriften:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Geschäftsstelle Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
sicherungssystem@dsgv.de
Bildname
Genossenschaftsbanken
Sicherungseinrichtung des BVR, Garantiefonds und Garantieverbund

Genossenschaftsbanken
Garantieverbund ist anerkannt nach EinSiG.
Anschrift:
BVR Institutssicherung GmbH
Schellingstraße 4
10785 Berlin
info@bvr-institutssicherung.de

Private und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
- keine Insitutssicherung -
statt dessen freiwillige Erhöhung der Entschädigungsgrenze:
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB)
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken (VöB)

beim BdB vom haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank abhängig, und zwar je Einleger:
bisher 30 %, der BdB senkt diese Grenze auf
ab 2015 noch 20 %,
ab 2020 noch 15 % und
ab 2025 noch 8,75 %;
alle Währungen. Bei einem Mindestkapital von 5 Mio. Euro lag die Garantie zuerst bei etwa 1,5 Mio. Euro und sinkt 2025 auf noch rund 440.000 Euro.

Private und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
Gesetzlich:
Entschädigungs-Einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB, Tochter des BdB),
Entschädigungs-Einrichtung des VöB GmbH

gilt für:

100-%ige Sicherung der Einlagen und Inhaber-Schuldverschreibungen (IHS, unabhängig von der Währung)

100-%ige Sicherung der Einlagen (Girokonten, Tages- oder Festgelder, Sparbriefe), IHS nicht geschützt
In welcher Höhe Spargeld bei Banken und Sparkassen gesichert ist, lesen Sparer auf der Internetseite vom Einlagensicherungsportal
(Link: http://einlagensicherung.de/service/kreditinstitute.)
Bei Lebensversicherungen sind Einlagen über "Protektor" unbegrenzt geschützt.

Mehr Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Sparkassen- bzw. Bankenverbänden, siehe Links.

Quellen: Zeitschrift BI, 7/2008, Seite 10,
Zeitschrift FinanzTest, 3/2016, Seiten 44 und 45,FinanzTest 2/2017, Seite 41
Internet: www.test.de Suchwort "Einlagensicherung"

Ausland

Wer sein Geld - zu manchmal höheren Zinsen, aber auch mit höherem Risiko - anlegen möchte, schaut schon mal über die Grenzen ins Ausland. Auch die "Stiftung Warentest" verleitet seit Jahren immer wieder Anleger. Jedoch wurde von ihr jetzt (Heft test, Juli 2016, Seite 14 f.) eine Karte von Staaten veröffentlicht, deren Einlagensicherungs-System nicht stabil genug wäre bei einem Zusammenbruch einer großen Bank. Basis sind die Bestnoten der drei führenden Rating-Agenturen. Auf der Landkarte unten sind diese Staaten rot markiert. In den orange eingefärbten Ländern können Sie pro Person und Bank bis zu 100.000 Euro (in GB inzwischen mit 75.000 Pfund etwas weniger) anlegen und im Krisenfall auf das Einlagensicherungs-System vertrauen. Nach maximal 20 Werktagen müssen Anleger entschädigt worden sein.
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