Wenn der Koffer fehlt Flugpassagiere haben Anspruch auf Ersatz | ![]() | ||||||
Welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Fluggepäck am Zielort nicht angekommen ist, erfahren Sie hier. An wen Sie sich nach der Ankunft am Zielort wenden müssen, hängt vor allem davon ab, ob Sie nur den Flug gebucht hatten oder ob der Flug Teil eines Pauschal-Arrangements war. Im Fall einer Nur-Flug-Buchung geht es zunächst darum, sich am Zielort mit dem Nötigsten zu versorgen. Die Fluggesellschaft muss dann sofort Geld zur Verfügung stellen, damit sich der Passagier zum Beispiel Zahncreme und andere Toilettenartikel, Unterwäsche und einen Pullover zum Wechseln kaufen kann. | |||||||
Bild: in Rom angekommenes Gepäck des Vielreisenden Prof. Ulrich Matthée | |||||||
Wie viel Geld der Gast in die Hand gedrückt bekommt, ist abhängig von der Art der Reise: Badeurlauber brauchen Bikinis und T-Shirts, Geschäftsleute dagegen zum Beispiel einen neuen Anzug. Man muss glaubhaft machen, was im Koffer war und was man am nötigsten gebraucht hat. Auch die Art der gebuchten Unterkunft kann eine Rolle spielen. So brauchen Kreuzfahrtpassagiere oft eine andere, hochwertigere Garderobe als Rucksacktouristen, die in Jugendherbergen und Hostals übernachten. Maximal haftet eine Fluggesellschaft für Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck mit 1.000 sogenannten Sonderziehungsrechten pro Passagier. Dieser Wert ist im Montrealer Luftverkehrs-Übereinkommen festgelegt, wird täglich neu berechnet und beträgt derzeit etwa 1.060 Euro. Ist der Kofferinhalt wertvoller als 1.060 Euro, sollte der Passagier dies beim Einchecken deklarieren. In dem Fall haftet die Fluggesellschaft dann bis zur angegebenen Höhe. Gar keine Haftungsbegrenzung gibt es, wenn der Passagier nachweisen kann, dass die Airline vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Kommt der Koffer verspätet, aber unbeschädigt an, haben Nur-Flug-Passagiere keine weiteren Ansprüche. Anders sieht es bei Gästen von Veranstaltern aus. Zunächst können auch sie die nötigsten Dinge einkaufen, nur dass dafür der Reiseveranstalter zuständig ist, nicht die Airline. Darüber hinaus können sie aber für jeden Tag, an dem sie kein Gepäck haben, beim Veranstalter etwa 20 Prozent des Tagespreises als Preisminderung geltend machen. Wichtig ist es, trotzdem sowohl die Fluggesellschaft als auch den Veranstalter über das fehlende Gepäck zu informieren. So seien alle Beteiligten im Bilde, und die Ansprüche des Gastes verrechnen sie dann untereinander. (dpa) 01.04.2008, Ruppiner Anzeiger | |||||||
Wenn der Koffer nicht an Bord ist Gepäckverlust sofort melden | |||||||
Der Urlaub ist zu Ende, Landung am Heimatflughafen. Dann der Schock: Man nimmt den Koffer vom Transportband - der Griff ist ab, Vorder- und Rückseite sind verbeult. Oder noch schlimmer, der Koffer ist gar nicht angekommen. Was nun? Stellt der Reisende fest, dass sein Gepäck während des Lufttransports beschädigt wurde oder nicht angekommen ist, muss er den Schaden sofort melden. Ansprechpartner auf dem Flughafen ist der Vertreter der Airline, mit der man zuletzt geflogen ist. Von der ausgestellten Schadensbestätigung sollte man einen Durchschlag mitnehmen. Die Fluggesellschaft haftet für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck nur, wenn die Meldung sofort erfolgt ist und bis zur Höchstgrenze von etwa 1.200 Euro. Ist der Schaden größer, so springt die Reisegepäckversicherung ein. Diese wird aber nur aktiviert, wenn der Schaden, die Zerstörung oder der Verlust entstanden ist, als sich eigentlich ein Beförderungsunternehmen um das Gepäck kümmern musste. Diese Unternehmen können zum Beispiel die Fluggesellschaft oder das Taxi, ein Hotel, eine Pension oder auch die Gepäckaufbewahrung sein. Während der übrigen Reisezeit, in der die Versicherung greift, ist die persönliche Habe beispielsweise gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung sowie gegen mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte versichert. Bei der Reisegepäckversicherung, bei der es strenge Sorgfalts- und Verhaltensregeln zu beachten gilt, wird in der Regel der volle Zeitwert erstattet, einige Gesellschaften bieten den Neuwertersatz an. Bei beschädigten Sachen wird die Reparatur bezahlt. Für die neuen Bundesländer gibt es noch Sonderregelungen. Hier ersetzt die in der Haushaltversicherung (Kombination aus Hausrat- und Haftpflichtversicherung) enthaltene Reisegepäckversicherung die Schäden am persönlichen Reisebedarf, die durch einen so genannten Transportmittelunfall, aber auch durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Diebstahl entstanden sind. ila Ostern, 22.03.2008, Märkische Allgemeine | |||||||
Checkliste | |||||||
Für Viele Urlauber zwei bange Fragen: Was nehme ich mit? Was muss ich vorher noch erledigen? Hier kann eine Checkliste helfen, die bei Download zu haben ist. | |||||||