Tipps für Flugreisen

Annullierung, Überbuchung

Wenn Sie wegen Überbuchung oder kurzfristiger Streichung Ihres Fluges nicht befördert werden, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Diese liegen zwischen 250 und 600 Euro, je nach Länge der Flugstrecke und der Verspätung bei Ankunft. Die Fluggesellschaften müssen die selben Leistungen wie bei der Betreuung bei Verspätungen erbringen. Voraussetzung: Startflughafen oder Sitz der Airline müssen in der Europäischen Union liegen.

Beschwerden

Ein Formular können Sie unter www.goo.gl/Fyhxw6 aus dem Internet laden, um sich mit Ihrer Airline zu einigen. Ab November 2013 können Sie sich statt an Ihre Fluggesellschaft an einen Schlichter wenden:
  • Bundesamt für Justiz, Schlichtungsstelle Luftverkehr, Adenauerallee 99 - 103, 53113 Bonn, E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de, Telefon: 02 28/99 410-61 20, Telefax: ..21
  • söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, E-Mail: kontakt@soep-online.de, Telefon: 0 30/6 44 99 33-0, Telefax: -10
Eine weitere Möglichkeit sind Flugrechte-Inkassodienste wie EUclaim, Fairplane, Flightrigt und Refund.me, die gegen ein Honorar bei Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen. Erst dann sollten Sie sich von einem Anwalt helfen lassen. Ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug lag, haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch geltend zu machen.

Bezahlen, Buchen

Billigflüge ordert man am besten über das Internet. Das geht einfacher und billiger als über das Telefon. Alle Airlines bieten eine kostenlose Bezahlmöglichkeit, häufig Bankeinzug.

Flughäfen

Billig-Airlines starten und landen oft auf kleineren Flughäfen, auf denen die Abfertigung oft sogar schneller geht. Bitte suchen Sie den Zielflughafen unter dem Namen der nächstgelegenen Großstadt, der tatsächliche Ort steht meist in Klammern dabei.

Gepäck

Bei einigen Gesellschaften ist nur Handgepäck kostenlos. Aufzugebendes Gepäck kostet bei Online-Anmeldung meist weniger als am Schalter. Bei den meisten Airlines sind 20 Kilo Freigepäck erlaubt; Übergepäck kostet extra.

Preise

Wer lange im Voraus bucht, zahlt für das Ticket mitunter nur die Hälfte. Flüge an Wochentagen sind deutlich billiger als am Wochenende. Die günstigsten Preise werden oft über Sonderaktionen angeboten. Wer die Newsletter der Gesellschaften abonniert, ist immer auf dem Laufenden. Die billigsten Gesellschaften sind Ryanair, Easyjet und Germanwings.

Schadenersatz

Bei Personenschäden haftet das Luftfahrtunternehmen in Höhe des nachgewiesenen Schadens. Bis etwa 116.000 Euro ist die Schuldfrage unerheblich. Bei Gepäckschäden wie Beschädigung, Verlust oder Zerstörung muss die Fluggesellschaft bis zirka 1.160 Euro ersetzen.

Service an Bord

Nicht nur bei den Billigfliegern muss für Essen und Trinken an Bord bezahlt werden. Bei den nationalen Fluggesellschaften gilt dies leider immer häufiger ebenso, vor allem auf kurzen und mittleren Strecken.

Stornierungen, Umbuchungen

Das Geld für mit Billigfliegern gebuchte Flüge, die nicht angetreten werden, verfällt meistens. Steuern und Gebühren müssen aber zurück gezahlt werden. Umbuchungen sind oft möglich, kosten aber zwischen 25 und 60 Euro. Für diesen Preis kann das Ticket meist auch auf eine andere Person übertragen werden.

Strecken

Bei vielen Flugzielen ist die Auswahl an Airlines gering. Die Strecken der Billigflieger überschneiden sich nur selten.

Verspätungen

Wenn sich der Abflug je nach Fluglänge um mindestens zwei, drei oder vier Stunden verzögert, muss die Airline für Mahlzeiten, Erfrischungen und Telefonate sorgen. Ist der Flug erst am nächsten Tag möglich, muss sie eine kostenlose Hotel-Unterbringung anbieten. Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der Fluggast vom Vertrag zurück treten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Ist dem Passagier durch die Verspätung ein Schaden entstanden, muss ihn die Airline ersetzen - es sei denn, sie kann beweisen, dass sie alles getan hat, um den Schaden zu vermeiden. Die Haftungsgrenze liegt bei rund 4.800 Euro.

Quelle: Stiftung Warentest, Heft test 8/2007, Seite 80 ff., Anschriften aktualisiert nach FINANZtest 3/2014, Seite 17 ff.
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